Ratgeber der Stadt Celle für Menschen ab 60 und mehr… - page 13

13
1
Information und Beratung
1.6 Rechtliche Betreuung
Vorsorge und
rechtliche Betreuung
Niemand weiß, wie lange er in der Lage
sein wird, die eigenen Angelegenheiten
selbständig zu regeln. Durch Krankheit,
Unfall oder auch zunehmendes Alter
kann jeder unerwartet in eine Lebens-
situation geraten, in der man nicht
mehr selbstverantwortlich bestimmte
Dinge wie Vermögens-, Versorgungs-
oder Rentenangelegenheiten ent-
scheiden und regeln, beispielsweise
auch einen Heimvertrag nicht wirksam
abschließen kann.
1.6.1 Patientenverfügung
Die Patientenverfügung ist eine vor-
sorgliche Willensbekundung für den
Fall, dass aus gesundheitlichen Gründen
eine wirksame Willensäußerung nicht
mehr möglich ist und medizinische
Maßnahmen zur Lebensverlängerung
nicht „um jeden Preis“ gewünscht wer-
den. Durch die Errichtung einer Patien-
tenverfügung können die Ärzte sowie
ein Betreuer oder sonst bevollmächtigte
Personen die Behandlungswünsche
oder den mutmaßlichen Willen des
Patienten feststellen und auf dieser
Grundlage über die weitere Behand-
lung entscheiden.
1.6.2 Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht kann eine
Vertrauensperson bestimmt werden,
die im Bedarfsfall alle oder bestimmte
Aufgaben des Vollmachtgebers rechts-
wirksam erledigt. Grundsätzlich sollte
die Vorsorgevollmacht mit dem Bevoll-
mächtigten abgesprochen werden. Das
Dokument sollte möglichst detaillierte
Angaben über den Handlungsbereich
beinhalten. Zu beachten ist, dass
bestimmte Bereiche einer notariellen
Beurkundung bedürfen.
1.6.3 Betreuung und
Betreuungsverfügung
Kann ein Erwachsener aufgrund einer
psychischen Krankheit oder einer kör-
perlichen, geistigen oder seelischen
Behinderung seine Angelegenheiten
nicht mehr selbst besorgen, so kann er
selbst oder ein Dritter beim Betreuungs-
gericht eine rechtliche Betreuung anre-
gen. Das Betreuungsgericht prüft, ob
und in welchem Umfang eine Betreu-
ung erforderlich ist, und bestellt einen
Betreuer für bestimmte Aufgabenkreise.
Hat der Betroffene niemanden, dem
er eine Vollmacht anvertrauen will,
empfiehlt sich die Festlegung einer
Betreuungsverfügung. Damit nimmt
der Betroffene Einfluss, wer im Bedarfs-
fall zum Betreuer bestellt wird und wie
er handeln soll.
Auskünfte hierzu erteilen:
Betreuungsverein Anker e.V.
Fritzenwiese 117, 29221 Celle
Tel.: 90 20-11/12
Caritasverband Celle
Betreuungsverein
Bernhard Zdun
Bullenberg 6, 29221 Celle
Tel.: 75 08 20
E-Mail:
Landkreis Celle
Betreuungsstelle
Frau Schwarze / Frau Jüstel / Frau Pipa
Trift 26, 29221 Celle (2. Etage)
E-Mail:
Tel.: 916-40 34
E-Mail:
Tel.: 916-40 33
E-Mail:
Tel.: 916-40 27
Seniorenbeirat der Stadt Celle
Altes Rathaus
Markt 14, 29221 Celle
Tel.: 12-496
Sprechzeit:
Jeden Mittwoch von 10:00 –12:00 Uhr
1...,3,4,5,6,7,8,9,10,11,12 14,15,16,17,18,19,20,21,22,23,...76
Powered by FlippingBook