Ratgeber der Stadt Celle für Menschen ab 60 und mehr… - page 15

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Beratung und Hilfe in finanziellen Angelegenheiten
2.1 Sozialhilfe/Sozialgesetzbuch (SGB XII)
Grundsicherung im Alter
Die Grundsicherung ist eine soziale
Leistung, die den grundlegenden
Bedarf für den Lebensunterhalt älterer
und dauerhaft voll erwerbsgemin-
derter Personen sicherstellt. Es han-
delt sich hierbei nicht um Sozialhilfe.
Dies bedeutet, dass Kinder bezie-
hungsweise Eltern nicht zum Unter-
halt herangezogen werden.
Beratung und Antragstellung:
Fachbereich Soziales, Bildung,
Jugend und Sport
Grundsicherung
Am Französischen Garten 3
29221 Celle
Tel.: 12-560
Hilfe zur Pflege
unterstützt pflegebedürftige Men-
schen zu Hause oder im Pflegeheim,
wenn Leistungen der Kranken- und
Pflegeversicherung nicht ausreichen
beziehungsweise (noch) kein An-
spruch besteht und die pflege-
bedürftige Person die Pflege nicht
aus eigenen Mitteln bezahlen kann.
Die folgende Stelle berät in Zu-
sammenarbeit mit dem Fachdienst
Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
über die Hilfemöglichkeiten und klärt,
gegebenenfalls durch einen Haus-
besuch, die notwendigen Hilfen und
nimmt die entsprechenden Anträge
entgegen.
Beratung und Antragstellung:
Fachbereich Soziales, Bildung,
Jugend und Sport
Hilfe zur Pflege
Am Französischen Garten 3
29221 Celle
Tel.: 12-477, 12-254 (stationär)
Tel.: 12-613 (stationär/ambulant)
Tel.: 12-633 (ambulant)
2.2 Rentenberatung
Für viele Menschen ist die Rente das
wesentliche, oft das einzige Einkom-
men im Alter. Entsprechend wichtig
ist es, sich rechtzeitig und umfassend
zu informieren.
Beratung und Hilfe bei der Antrag-
stellung nehmen oft sehr viel Zeit in
Anspruch, deshalb ist eine vorherige
Terminvereinbarung in jedem Falle
angebracht.
Beratungsstelle der Deutschen
Rentenversicherung
Sägemühlenstraße 5
29221 Celle
Tel.: 9 48 50
Kostenloses Servicetelefon:
08 00-1 00 04 80 10
Fax: 94 85 - 24
Die Versichertenältesten der
Rentenversicherungsträger
Sie sind ehrenamtlich tätig und helfen
Ihnen in allen Fragen der Renten-
versicherung, auch beim Ausfüllen
des Rentenantrages. Die Anschriften
erfahren Sie bei den Auskunfts- und
Beratungsstellen, Versicherungsäm-
tern, Gewerkschaften, Krankenkassen
und Berufsverbänden.
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