Ratgeber der Stadt Celle für Menschen ab 60 und mehr… - page 18

2
Beratung und Hilfe in finanziellen Angelegenheiten
18
* Gilt für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz –
das sind vor allem an Demenz erkrankte Menschen
Pflegestufe
zu Hause
Vollstationär (Pflegeheim)
Geldleistung
Sachleistung
Pflegestufe 0: mit Demenz *
bis zu
120,00 mtl.
bis zu
225,00 mtl.
Pflegestufe I: erheblich
235,00 mtl.
bis zu
450,00 mtl.
bis zu
1.023,00 mtl.
pflegebedürftig
Pflegestufe I mit Demenz
305,00 mtl.
665,00 mtl.
Pflegestufe II: schwer
440,00 mtl.
bis zu
1.100,00 mtl. bis zu
1.279,00 mtl.
pflegebedürftig
Pflegestufe II mit Demenz
525,00 mtl.
1.250,00 mtl.
Pflegestufe III: schwerst-
700,00 mtl.
bis zu
1.550,00 mtl. bis zu
1.550,00 mtl.
pflegebedürftig
in besonderen Härtefällen
bis zu
1.918,00 mtl. bis zu
1.918,00 mtl.
2.4 Pflegeversicherung
Pflegebedürftigkeit ist ein allgemeines
Lebensrisiko, das jeden treffen kann.
Zur Absicherung des Pflegerisikos
wurde am 1. Januar 1995 die Pflegever-
sicherung eingeführt. Pflegebedürftig
im Sinne des Gesetzes sind Menschen,
die wegen körperlicher, geistiger oder
seelischer Krankheit oder Behinderung
für die gewöhnlichen und wieder-
kehrenden Verrichtungen im Alltag
erhebliche Hilfe benötigen. Maßgeb-
lich zur Ermittlung der Pflegebedürftig-
keit sind Einschränkungen im Bereich
der Körperpflege, der Ernährung, der
Mobilität und der hauswirtschaftlichen
Versorgung. Einstufungskriterium zur
Pflegestufe I ist ein täglicher Unter-
stützungsbedarf von mindestens 90
Minuten, davon der überwiegende
Anteil im Bereich der Grundpflege
(Körperpflege, Ernährung und Mobi-
lität). Ab dem 1. Januar 2013 bis zur
Anwendung eines neuen Pflegebedürf-
tigkeitsbegriffs erhalten sie mehr und,
mit der häuslichen Betreuung, auch
zielgenauere Leistungen. So besteht
in der so genannten „Pflegestufe 0“
erstmals Anspruch auf Pflegegeld oder
Pflegesachleistungen. In den Pflege-
stufen I und II werden die bisherigen
Beträge aufgestockt. Zudem kön-
nen nun bereits in der so genannten
„Pflegestufe 0“ Verhinderungspflege
sowie Pflegehilfsmittel und Zuschüs-
se für Maßnahmen zur Verbesserung
des individuellen Wohnumfelds in
Anspruch genommen werden. Leistun-
gen im ambulanten Bereich werden
auf Antrag, je nach Einstufung in die
Pflegestufen I, II oder III, als Geld-,
Sach- oder Kombinationsleistung
gewährt. Die Pflegekasse übernimmt
für die vollstationäre Versorgung in
einem Pflegeheim einen pauschalen
Sachleistungsbetrag, dessen Höhe von
der jeweiligen Pflegestufe abhängt. Er
beträgt monatlich in der Pflegestufe I:
1.023 Euro, in der Pflegestufe II: 1.279
Euro und in der Pflegestufe III: 1.550
Euro (in Härtefällen: 1.918 Euro). Die
Sachleistung ist für den Pflegeaufwand,
die medizinische Behandlungspflege
und die soziale Betreuung im Heim be-
stimmt. Die folgende Tabelle informiert
über die Pflegestufen und die zugeord-
neten Leistungen
(Stand: 2014; Quellenan-
gabe: Bundesministerium für Gesundheit)
1...,8,9,10,11,12,13,14,15,16,17 19,20,21,22,23,24,25,26,27,28,...76
Powered by FlippingBook